KOSTEN

Jeder schwangere, entbundene oder stillende Frau kann meine Leistung als Hebamme in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten werden weitestgehend von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Selten  jedoch können kostenpflichtige Hebammenleistungen entstehen, die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.

Diese Leistungen einer Hebamme beinhalten:

  • Beratungsgespräche,
  • Hilfeleistungen,
  • Schwangerenvorsorge,
  • Geburtsvorbereitungskurse,
  • Wochenbettbetreuung,
  • Rückbildungsgymnastik,
  • Stillberatung,
  • Beikost- Ernährung.